Der “Baader-Meinhof-Prozess” in Stuttgart-Stammheim war eines der spektakulärsten Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die terroristische Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF) hatte im Mai 1972 Sprengstoffanschläge verübt, bei denen vier Menschen starben und viele verletzt wurden. In einem eigens dafür errichteten Gebäude neben der Justizvollzugsanstalt Stammheim begann am 21. Mai 1975 der Prozess gegen Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und Jan-Carl Raspe.
Die in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv Ludwigsburg entstandene Ausstellung in der Baden-Württemberg-Lounge des Hauses der Geschichte bildet den Auftakt der neuen Reihe „Im Fokus“. Sie macht die Auseinandersetzungen im ersten Stammheim-Prozess erlebbar. Verteidiger und Angeklagte nutzten das Verfahren, um ihre politischen Vorstellungen zu verbreiten. Die Tonbandaufnahmen aus dem Gerichtssaal, die im Landesarchiv Baden-Württemberg verwahrt werden, offenbaren die Konfliktlinien quer durch Justiz und Gesellschaft. Besucher*innen der Ausstellung können auf den orangegelben Schalensitzen aus dem Gerichtssaal vor dem Original-Richtertisch Platz nehmen und die Wortwechsel während des Prozesses verfolgen.
Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die Angeklagten am 28. April 1977 wegen Mordes, versuchten Mordes und Sprengstoffanschlägen zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Alle Angeklagten nahmen sich im Gefängnis das Leben.
Eine Ausstellung im Haus der Geschichte in Zusammenarbeit mit dem Landesarchiv Baden-Württemberg - Staatsarchiv Ludwigsburg