Erklärung Barrierefreiheit
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Landesarchiv Baden-Württemberg ist bemüht, die Internetseite www.landesarchiv-bw.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Webseite wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) im Hinblick auf die Barrierefreiheit überprüft. Die Prüfung erfolgte am 08.09.2020 auf der Grundlage der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) im Hinblick auf die Übereinstimmung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVO 2.0). Es wurde eine vereinfachte Prüfung durchgeführt, bei der nur einzelne Seiten untersucht wurden.
Im Rahmen der Prüfung wurden folgende Mängel festgestellt, die bis zur Abfassung dieser Erklärung noch nicht behoben wurden:
- Barrierefreiheit von Dokumenten: Nicht alle auf der Seite verfügbaren PDF-Dokumente sind laut PDF-Accessibility-Checker (PAC) barrierefrei. Das Landesarchiv ist bemüht, die betreffenden Dokumente soweit möglich in naher Zukunft auch barrierefrei anzubieten.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache nicht vorhanden.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Die Textvorlage entspricht nicht dem Muster des Landes Baden-Württemberg.
Das Landesarchiv ist bemüht, die genannten Mängel möglichst bald zu beseitigen. Ein Video mit den Erläuterungen zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache wird in den kommenden Wochen hier veröffentlicht.
Diese Erklärung wurde am 14. Dezember 2020 erstellt und am 04. Mai 2023 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.landesarchiv-bw.de aufgefallen sein oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit, dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Landesarchiv Baden-Württemberg
Urbanstraße 31 A
D 70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 212-4272
Telefax: +49 711 212-4283
E-Mail: landesarchiv@la-bw.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de