Geschichtswettbewerbe
Geschichtswettbewerbe können Klassen oder Schülergruppen dazu anregen, sich intensiver mit der Geschichte ihrer Region zu befassen. In vielen Fällen können diese Arbeiten auch als schulische Leistung gesondert bewertet werden: z. B. als GFS oder Ersatz einer mündlichen Abschlussprüfung. Genaue Hinweise erhalten Sie bei Ihren Schulen und Bildungseinrichtungen.
Welche Geschichtswettbewerbe gibt es? Hier finden Sie ein Zusammenstellung:
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Geschichtswettbewerbe
Geschichtswettbewerbe_neu.pdf (pdf/225.82 kB)
Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten
Alle zwei Jahre organisiert die Körber-Stiftung den Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten.
Am 1. September 2024 startet der neue Wettbewerb mit der Themenbekanntgabe, Einsendeschluss ist der 28.2.2025. Die nächste Wettbewerbsrunde startet am 1. September 2026. Informationen zum Wettbewerb finden Sie bei der Körberstiftung.
Weiterführende Links
Regionaler Auftaktworkshop zum Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten 2024/25 am 19. September 2024, 14.00-17.00 Uhr, Online-Veranstaltung
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Programm Online-Workshop zum Geschichtswettbewerb 2024-25
2024_ProgrammAuftaktBaden-Wuerttemberg.pdf (pdf/153.86 kB)
Weiterführende Links
Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg schreibt in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege Baden-Württemberg den Landespreis für Heimatforschung Baden-Württemberg aus.
Mit dem Landespreis für Heimatforschung sollen beispielhafte wissenschaftliche Leistungen von Menschen gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich mit einem Gebiet der Heimatforschung befassen, das außerhalb ihrer fachlichen Ausbildung und ihrer Berufsarbeit liegt. Es wird unter anderem ein Jugendförderpreis und ein Schülerpreis mit je 2.500.- € vergeben.
Weitere Informationen sowie das Bewerbungsformular finden Sie im Internet auf der Seite des Landes Baden-Württemberg.
Gebührenerleichterung für Teilnehmer an Geschichtswettbewerben
Gebühren, die hierfür nach LArchGebO vor Ort anfallen, können bis zu einem Betrag von 30 EUR jährlich auf Antrag erlassen werden.
Der Antrag ist schriftlich bei der Abteilung einzureichen, bei der die Nutzung stattfand. Auslagen des Landesarchivs nach § 3 LArchGebO sind von der Gebührenerleichterung nicht betroffen.