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07.11.2022

Digitalisierung der Verhandlungsprotokolle der württembergischen Landstände abgeschlossen

Das 1944 zerstörte Ständehaus zu Stuttgart, Ecke Lindenstraße und Kronprinzenstraße, 1933 (Signatur: Landesarchiv Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart LA 3/210 Büschel 548)

Die lange Reihe der Protokollreinschriften der jährlichen Verhandlungen zwischen den württembergischen Landständen und den Herzögen sowie der dazugehörigen Akten, die sog. "Tomi Actorum Provincialium Wirtembergicorum" (heute Bestand L 5 im Hauptstaatsarchiv Stuttgart), waren jahrhundertelang ein wichtiges Arbeitsinstrument. Sie wurden als so unentbehrlich erachtet, dass man bei Landtagen die ganze Reihe im Saal der Landstände aufstellte, um sie als Nachschlagewerke stets zur Hand zu haben. Sie dienten aber zweifellos auch der Selbstvergewisserung, die den Abgeordneten Stolz und Selbstvertrauen einflößten, spiegelte sich doch in diesen Bänden eine seit dem Jahr 1556 ungebrochene Tradition landständischer Mitbestimmung im Herzogtum Württemberg.

In fast allen anderen Territorien des Heiligen Römischen Reichs hatten die landständischen Vertretungen in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg im Zeichen des sich durchsetzenden Fürstenstaats an Bedeutung verloren und waren als politisches Gegengewicht ausgefallen. In Württemberg hingegen hatten die Landstände in z. T. sehr hart geführten Auseinandersetzungen ihre Stellung gegen die Machtansprüche der Herzöge und ihrer Administrationen bewahren können.