Bewertungsmodelle und -grundsätze

Seit der Mitte der 1990er Jahre wurde im Landesarchiv die sogenannte "horizontale und vertikale Bewertung" entwickelt. Gemeint ist damit die Analyse einzelner Verwaltungsbereiche durch Behördenbesuche und Akteneinsicht in Hinblick auf Aufgaben, Entscheidungsprozesse und Beteiligte, mit dem Ziel, die aussagekräftigsten Unterlagen zu ermitteln und möglichst keine Sachverhalte mehrfach zu überliefern. Dabei werden die Aufgaben in der Behördenhierarchie von oben nach unten (vertikal: z.B. Ministerium - Polizeipräsidium - Polizeidirektion - Polizeiposten) und auf gleichrangigen Stufen (horizontal: z.B. Allgemeine Polizei - Bereitschaftspolizei - Spezialeinsatzkommando-SEK) betrachtet und möglichst auch mit Aufgaben außerhalb der Landesverwaltung abgeglichen (z.B. in kommunalen und Kreis-Behörden). Das Ergebnis der Analyse wird in einem Bewertungsmodell dokumentiert. Abgelegt werden auf diesen Seiten auch Bewertungsgrundsätze des Landesarchivs, die in formaler Hinsicht noch nicht zu Bewertungsmodellen weiterentwickelt wurden.