1834 — 1933: Gründung und Etablierung des organisierten Sports
Turn– und Sportvereine bildeten schon im 19. Jahrhundert ein wichtiges Element der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Hinweise zu Ihrem Sportverein finden Sie in Ihrem zuständigen Stadt– oder Kreisarchiv (siehe weiter unten). Zudem gab es schon früh Zusammenschlüsse zu Dachverbänden (z. B. 1848 Gründung des Schwäbischen Turnerbundes in Esslingen). Unterlagen der Verbände aus der Vorkriegszeit haben sich — wenn überhaupt — nur noch in Fragmenten erhalten, aber sie bilden sich in vielen Akten der Behörden ab.
Im Bereich der staatlichen Überlieferung sind folgende Quellenbestände für die Gründungsphase des Sports zu nennen:
- Akten der vor Ort zuständigen Ämter. Diese werden mit dem Sammelbegriff "untere Verwaltungsbehörden" bezeichnet. In Baden hießen sie Bezirksämter, in Württemberg Oberämter, heute heißen sie Landkreise. Fragen Sie in den Staatsarchiven Freiburg, Ludwigsburg und Sigmaringen und im Generallandesarchiv nach den entsprechenden regionalen Beständen.
- Badische Bestände im Generallandesarchiv Karlsruhe (Bestände 233 bis 238)
Einzelne Beispiele:
233 Badisches Staatsministerium
235 Badisches Kultusministerium
238 Kriegsministerium
- Württembergische Bestände im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Beständegruppen E und M.
Einzelne Beispiele:
E 130 b Staatsministerium Württemberg
M 1/4 Kriegsministerium Württemberg, Abteilung für allgemeine Armeeangelegenheiten
Sport im Nationalsozialismus
Während der NS–Zeit wurden alle Vereine 1934 in den Deutschen bzw. ab 1938 Nationalsozialistischen Reichsbund für Leibesübungen eingegliedert. Dieser wiederum war nach Sportarten in sogenannte „Fachämter” unterteilt und nun weitestgehend deckungsgleich mit den politischen Strukturen. Unterlagen über den Reichsbund finden sich in verschiedenen Beständen des Bundesarchivs. Die regionale Gliederung erfolgte über Gaue, wobei Gau XIV für Baden sowie Gau XV für Württemberg zuständig war. Aus dieser Zeit ist der Bestand Hauptstaatsarchiv Stuttgart E 151/33 bereits erschlossen und online verfügbar; bei den zuständigen Archiven können aber weitere, noch unerschlossene Bestände vorliegen.
Politisch missliebige Sportvereine, besonders aus dem Arbeitermilieu, wurden unmittelbar nach der „Machtergreifung” 1933 aufgelöst. Diese Unterlagen befinden sich in der Überlieferung der Landratsämter und ihrer Vorläufer, der Bezirksämter und Oberämter. Dort finden sich unter der Rubrik „Einziehung volks– und staatsfeindlichen Vermögens” Hinweise zu Vereinen des Arbeitersports (z. B. Staatsarchiv Freiburg B 715/1 oder Staatsarchiv Sigmaringen Wü 65/40 T 2–4).
Wenn die Vereine auch nach 1945 noch existierten oder sich neu gründeten, gibt es meistens auch Wiedergutmachungsakten, in denen sich die Entziehungsgeschichte und der Kampf um die Entschädigung finden (vgl. Südwestdeutsche Archivalienkunde).
Nach 1945 — Professionalisierung und Bürokratisierung des Sports
Nach 1945 unterlag auch der organisierte Sport einer tiefgreifenden Umgestaltung. Diese war zunächst auf überregionaler Ebene durch Dezentralisierung, im lokalen Bereich durch Zentralisierung geprägt. In der amerikanischen Besatzungszone sollten durch Zusammenschlüsse mehrerer Vereine pro Ort nur ein Großverein entstehen, diese „Sport und Kulturvereine” zerfielen jedoch wieder rasch in die ursprünglichen Einzelvereine bzw. wandelten sich zu Turn– und Sportvereinen (TSV) um. Das heißt auch, dass sich Unterlagen von nicht mehr existierenden Vereinen bei den Nachfolgevereinen erhalten haben können.
Auf der Internetseite des Instituts für Sportgeschichte Baden–Württemberg e.V. (IfSG) finden sich zahlreiche Hinweise zu bereits erschlossenen Vereinsarchiven.
Unterlagen zur alliierten Sport– und Kulturpolitik in der amerikanischen Besatzungszone finden sich im Bestand OMGUS (Office of Military Government for Germany U.S.) in der Rubrik „Education and Cultural Relations Division”. Dieser Bestand liegt im HStAS auf Mikrofiches vor. Hauptstaatsarchiv Stuttgart J 384.
Die (Wieder–)Gründung der Sportfachverbände wurde ebenfalls durch die politischen Verhältnisse in den jeweiligen Besatzungszonen beeinflusst. So wurde 1948 zunächst der Turnerbund Württemberg und dann 1949 der Turnerbund Schwaben gegründet. Erst 1952 erfolgte der Zusammenschluss zum Schwäbischen Turnerbund (STB). Entsprechend sind beide Vorgängerinstitutionen im STB–Bestand zu finden (Hauptstaatsarchiv Stuttgart P 47). Bei den Fachverbänden wurden teilweise Akten zu jedem Mitgliedsverein geführt. So finden sich im Archivbestand des Südbadischen Fußballverbandes über 790 Akten zu südbadischen Fußballvereinen — Staatsarchiv Freiburg, U 303/1.
Parallel zu den Fachverbänden gründeten sich auch als sportartenübergreifende Einrichtungen die regionalen Landessportbünde: 1946 der Badische Sportbund Nord e.V. (als „Badischer Sportverband”, Generallandesarchiv Karlsruhe 69 Sportbund). 1949 folgte der Badische Sportbund Freiburg e.V. (Staatsarchiv Freiburg U 302/3). Und schließlich wurde 1951 der Württembergische Landessportbund e.V. als Zusammenschluss der Sportbünde von Württemberg und Württemberg–Hohenzollern gegründet (Hauptstaatsarchiv Stuttgart Q 3/81). Erst zwanzig Jahre nach der Bildung des Bundeslands Baden–Württemberg wurde 1973 als entsprechende Spitzenorganisation der Landessportverband Baden–Württemberg etabliert (Hauptstaatsarchiv Stuttgart P 34).
Die Turngaue und Sportkreise bilden die „Zwischeninstanz” zwischen Vereinen und Verbänden, wobei Sportkreise nur in den Bereichen des Badischen Sportbunds Nord und des Württembergischen Landessportbunds existieren. In Einzelfällen finden sich Unterlagen der Sportkreise in den Kreisarchiven (z. B. Sportkreis Rottweil oder Sportkreis Rems-Murr).
Für die Zeitgeschichte des Sports sind im Bereich der staatlichen Zuständigkeit die Bestände der Ministerien und Oberbehörden zu nennen. Die Abteilungen und Ressorts müssen nicht ausdrücklich etwas mit Sport zu tun haben; das Thema findet in den Bereichen Innere Sicherheit, Bildung und Schule (Kultus), Wissenschaft und selbst Justiz.
Die Ministerien von Baden und Württemberg sind schon oben in diesem Text erwähnt. Zwei kurzlebige Vorgängerstaaten unseres Bundeslands mit eigenen Ministerien dürfen aber nicht vergessen werden:
Ab 1945 gibt es die sogenannten „EA–Bestände” von Württemberg–Baden und (ab 1952) Baden–Württemberg die im HStAS aufbewahrt werden (Beständegruppen EA 2, EA 3, EA 5, EA 13). Schließlich sei noch auf den Landtag verwiesen, der regelmäßig in Ausschüssen über Sportfragen diskutierte (LA–Bestände des Landtagsarchivs). Nicht zu vergessen ist, dass der Sport als Medienereignis in zahlreichen Ton– und Bildquellen Niederschlag gefunden hat. Diese sind in den audiovisuellen Beständen des HStAS zu finden.
Auch die Schattenseiten des Sports bleiben in den Archiven nicht unerwähnt. Ein Beispiel sind die Unterlagen der „Freiburger Expertenkommission zur Aufklärung von Dopingvorwürfen gegen Ärzte der Abteilung Sportmedizin Freiburg”. Diese und ähnliche Akten können für eine wissenschaftliche Nutzung unter Auflagen im Rahmen einer Schutzfristenverkürzung eingesehen werden. Konfliktsituationen im Sportbereich spiegeln sich oft in Justizakten wieder, die nicht öffentlich katalogisiert sind. Hier empfiehlt sich eine Anfrage an das zuständige Staatsarchiv.