Die Nutzung des im Landesarchiv verwahrten Archivguts über das Online-Findmittelsystem in der bereitgestellten Form ist gebührenfrei. Für die Weiterverwertung und die Weitergabe sind zu beachten:
Archivische Auflagen
Aufgrund gesetzlichen Auftrags haben alle Nutzenden folgendes zu beachten:
- Archivsignatur oder den Permalink zitieren, so dass auch andere das Archivgut wiederfinden. Hinweise und Beispiele zum Zitieren finden Sie hier: Zitierregeln des Landesarchivs
- Ein Belegexemplar von Büchern oder anderen Medienwerken, die Sie unter wesentlicher Verwendung unseres Archivmaterials erstellt haben, gemäß § 6 Abs. 7 Landesarchivgesetz abgeben.
Rechtliche Bestimmungen
Im Hinblick auf Urheberrecht, Datenschutzrecht und sonstige Leistungsschutz- oder Persönlichkeitsrechte ist zu beachten:
- Digitalisate von Archivgut im Findmittelsystem des Landesarchivs Baden-Württemberg unterliegen teils noch urheberrechtlichem Schutz, teils sind sie als amtliche Werke vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen, teils sind sie gemeinfrei. Soweit sie vom Urheberrecht geschützt sind, verfügt das Landesarchiv über die entsprechenden Verwertungsrechte und räumt eine Creative Commons Lizenz CC-BY ein. Digitalisate, die keinem urheberrechtlichen Schutz mehr unterliegen, können genehmigungsfrei benutzt werden.
- Ob amtliche Werke (z.B. Berichte, Gutachten, Urteile, beigelegte Karten und Fotos) vom urheberrechtlichen Schutz ausgenommen sind oder nicht, ist nur im Einzelfall feststellbar. Wir empfehlen daher, im Zweifelsfall den eingeräumten Lizenzbedingungen zu folgen.
- Die Nutzenden sind stets verpflichtet, bei der Weiterverwendung das Datenschutzrecht, das Urheberrecht sowie Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte zu beachten. Insbesondere sind die Urhebernamen zu nennen.
- Die Erschließungsmetadaten des Landesarchivs im Online-Findmittelsystem sind unter Creative Commons Lizenz CC-0 gestellt und können kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden (z.B. in Druckwerken, im Internet, auf Wikipedia, privat, anderweitig).