3D-Modelle
Gerichtsstab (zerbrochen)
Gerichtsstab aus dem Verfahren mit anschließender Hinrichtung des Leonhard Michel Schneider von Tüngental wegen mehrerer Diebstähle. Der Stab wurde symbolisch über dem zum Tode Verurteilten gebrochen. Denn der Stab war ein zeichen richterlicher Gewalt: Der Richter nahm zu Beginn des Gerichts den Stab in die Hand und legte ihn am Ende der Verhandlung wieder ab. Wenn über den Angeklagten die Todesstrafe verhängt wurde, zerbach der Richter den Stab über dem Kopf des zum Tode Verurteilten.
Daten:
Datierung: 1752-1753
Maße: Durchmesser: 1 cm; Länge der Teilstücke: 14,9 cm, 14,9 cm und 15,4 cm
Material: Holz, schwarz lackiert
Signatur: Landesarchiv Baden-Württemberg, Staatsarchiv Ludwigsburg B 114 Bü 8206