Euthanasie - Krankenmorde in Grafeneck IV
Die Sterbeurkunden wurden den Hinterbliebenen zusammen mit einem Anteilnahme vorgebenden Anschreiben übersandt.
Am 3. Juli 1940 informierte die Landespflegeanstalt Grafeneck Karl B. über den Tod seines Sohnes: "Es tut uns aufrichtig Leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass ihr Sohn Otto B. am 2. Juli 1940 in unserer Anstalt plötzlich und unerwartet an einer eitrigen Mandelentzündung und anschließender Blutvergiftung verstorben ist." Der Vater sollte den Tod seines Sohnes als Erlösung ansehen, da sein Leben für ihn als auch für seine Angehörigen nur eine "Qual" gewesen sei. Auf Grund der angeblichen Seuchengefahr in Grafeneck, wurde der Leichnam eingeäschert. Innerhalb von 14 Tagen musste Karl B. mitteilen, wo die Urne beigesetzt werden soll.
Das Schreiben der Landespflegeanstalt Brandenburg a. H. vom 1. August 1940 ist ähnlich aufgebaut: Lina J. erfuhr durch die "Erfüllung einer traurigen Pflicht" vom Tod ihres Mannes Otto J. Als Todesursache wurde eine Lungenentzündung mit anschließender Kreislaufschwäche angegeben. Weiter lautete es: "Alle Bemühungen, ihren Gatten am Leben zu erhalten blieben leider erfolglos." Jedoch sollte auch Lina J. auf Grund "der Art und Schwere des Leidens" den Tod von Otto J. als Erlösung ansehen. Da der "Verbreitung von Infektionskrankheiten" vorgebeugt werden musste, wurde der Leichnam sofort eingeäschert.