Dunkle Gedanken eines lebensmüden Schusters
Selbstmord. Diese zehn Buchstaben gehen Johann Georg Ahles nicht mehr aus dem Kopf. Der Ludwigsburger Schuster hat eine schwere Zeit hinter sich, das Schicksal hat ihn schwer getroffen.
Nur ein Sohn ist ihm aus seiner Ehe geblieben. Die drei anderen Kinder, ebenso seine geliebte Friederike, starben früh.
Ahles nimmt den Schicksalsschlag hin, öffnet sein Herz für eine andere Frau, verliebt sich in Caroline Endriss. Die Hochzeitsglocken läuten, ein Kind soll die Liebe des Paares besiegeln.
Kurze Zeit später ist Caroline schwanger, das Familienglück scheint perfekt. Doch die Geburt ist kompliziert. Sowohl Mutter und Kind müssen bei der Entbindung ihr Leben lassen. Ahles ist verzweifelt.
Der Schuster, den die Ludwigsburger als gutmütig und freigiebig kennen, hadert mit dem Schicksal. Er greift immer öfters zur Flasche und führt dem Stadtschultheißamt zufolge einen "leichtsinnigen Lebenswandel". Die Kunden bleiben aus, sie bestellen keine Schuhe mehr bei Ahles. Das Leder wird knapp, noch knapper das Geld. Doch weder Geselle noch Magd kündigt er - aus Scham, seine vornehme Kundschaft zu verlieren. Sie müssen ihr Arbeitswerkzeug erst aus der Hand legen, als nichts mehr zu retten ist.
Am 20. Februar 1824 weiß Ahles nicht mehr ein noch aus. Die Stiefel für den Obristen von Gaisburg kann er nicht vollenden, das Geld für zusätzliches Leder fehlt. Selbst sein Vater kann ihm nicht aus der finanziellen Misere helfen. Selbstmord - bislang immer nur ein Gedanke. In dieser Nacht überkommt Ahles der dringende Wunsch, von dieser Welt zu gehen. Seinen einzigen Sohn will er mit ins Jenseits nehmen - um ihm eine Jugend in Armut, bei fremden Menschen und ohne Vater zu ersparen.
Georg Ahles bringt seinen Sohn zu Bett, spricht mit ihm den Abendsegen und legt sich dann ebenfalls schlafen. Doch der Kummer lässt ihm keine Ruhe. Gegen Mitternacht steht er erneut auf, schleicht zum Bett seines Sohnes und entzündet eine Kerze. "Zwölf Thore hat die Stadt, seelig wer den Eingang hat", zitiert Ahles den Nachtwächter, der auch in dieser Nacht durch die Ludwigsburger Straßen zieht. Ahles verwirft seine Gedanken, er kann das friedlich schlafende Kind nicht töten.
Ahles tapst mit nackten Füßen zurück in sein Bett. Doch er findet keinen Schlaf. Zu groß ist die Verzweiflung. Ahles macht sich erneut auf den Weg zum Bett seines Sohnes - schreitet dabei an der Küche vorbei, wo er sich ein Brotmesser greift. Die Zeit des Zögerns ist für Ahles vorbei: Er sticht zu. Mehrfach lässt er die Hand mit dem Brotmesser nach unten fallen und verletzt seinen Sohn schwer. Dieser wacht auf, blickt seinem Vater ins Gesicht und fragt: "Vater, hast Du es getan? Kommen wir jetzt zur Mutter?"
Ahles bejaht, geht wieder zu Bett und stößt sich das Brotmesser selbst in die Brust. Ahles stöhnt vor Schmerzen, die Schreie des Sohnes gellen durch die stille Nacht. Die beiden Nachbarn - der Schlosser Friedrich Maier und der Bäcker Gottfried Müller - hören die Rufe und brechen die Wohnung des Nachbarn auf. "Im Blute schwimmend" finden sie die Beiden. Später erzählen sie, Ahles habe immer wieder gestammelt: "Er sey lebenssatt und sein Kind wolle er auch nicht im Elende herumlaufen lassen." Ahles Verletzungen sind nicht tödlich. Aber der Sohn ringt um sein Leben. Den gerufenen Ärzte ist schnell klar: Der junge Ahles wird seine schwere Verwundung nicht überleben.
Das Kind schreit vor Schmerzen und schlägt wild um sich, dies verursacht weitere Verletzungen und innere Blutungen. Ein Tatbestand, der sich am Ende trotz allem mildernd auf das Urteil gegen den Vater auswirken wird.
Am 22. Februar stirbt der junge Ahles. Sein Vater gesteht die Tat, nachdem der Ludwigsburger Stadtschultheiß Preyß sogleich Anzeige beim Oberamtsgericht wegen versuchten Mordes erstattet hatte.
Im April sind die Wunden bei Georg Ahles verheilt, das Strafverfahren gegen ihn wird eröffnet. Der Kriminalsenat in Esslingen verurteilt den Ludwigsburger Schuster im August 1824 zum Tode durch das Schwert.
Sein Verteidiger reicht allerdings ein Gnadengesuch ein, das Erfolg zeigte. Bereits im Oktober verwarf das Obertribunal zu Stuttgart die Todesstrafe und verurteilte Ahles zu einer achtjährigen Zuchthausstrafe.
Der Artikel wurde am 25. Juni 2005 in der Ludwigsburger Kreiszeitung veröffentlicht. Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der LKZ.
Akteneinsicht
Die Akte kann im Staatsarchiv Ludwigsburg unter der Signatur E 319 Bü 156 bestellt und eingesehen werden. Der Lesesaal ist unter der Telefonnummer 07141/18-6337 erreichbar.