Kapitel 2: König und Kurfürsten. Auf dem Weg zur Goldenen Bulle
Das traditionelle Verfahren der Königswahl im römisch-deutschen Reich hatte bereits im hohen Mittelalter eine eigene Dynamik entfaltet. Die entscheidende Frage, wer den König wählen sollte, wurde zum Rangkriterium einer neuen fürstlichen Elite, der Kurfürsten.
Nach dem von Eike von Repgow in seinem "Sachsenspiegel" fixierten Recht stand bereits im frühen 13. Jahrhundert den Erzbischöfen von Trier, Mainz und Köln sowie dem Pfalzgraf bei Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgraf von Brandenburg das Vorrecht bei der Kur, der Königswahl, zu. Erst im Lauf des 13. Jahrhunderts kam mit dem König von Böhmen noch eine siebte Kurstimme dazu, die mit den Hofämtern der weltlichen Kurfürsten verbunden wurde: der Pfalzgraf bei Rhein diente dem König als Truchsess, der Herzog von Sachsen als Marschall, der Markgraf von Brandenburg als Kämmerer und der König von Böhmen als Mundschenk. Entsprechend wählten die geistlichen Fürsten, weil sie jeweils die Würde des königlichen Kanzlers innehatten: der Erzbischof von Mainz für Deutschland, der Erzbischof von Trier für Gallien, der Erzbischof von Köln für Italien.