XVIII. Das Urteil
Am 4. Juni 1948 richtete das Karlsruher Landgericht über die am Mord Ludwig Marums, Beteiligten. Karl Sauer wurde wegen Mordes zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt. Heinrich Stix wurde wegen Beihilfe zum Mord zu drei Jahren Zuchthaus veruteilt. Paul Heupel erhielt 12 Jahre Zuchthaus wegen Totschlags und Otto Weschenfelder musste für ein Jahr und drei Monate hinter Gitter. SS-Hauptsturmführer Eugen Müller konnte nicht mehr belangt werden, da er im Krieg gefallen war.