Im 15. Jahrhundert sollte sich die politische Landschaft im deutschen Südwesten grundlegend formieren: Neben der Kurpfalz, der Markgrafschaft Baden und den vorderösterreichischen Gebieten kam der Grafschaft Württemberg zentrale Bedeutung zu. Die württembergischen Grafen hatten es verstanden, hier innerhalb von etwa 150 Jahren zu den dominanten Territorialherren aufzusteigen und ihre Herrschaft um den mittleren Neckarraum zu verdichten. Stuttgart wurde zu ihrer repräsentativen Residenzstadt ausgebaut, zahlreiche weitere Städte und Burgen dienten als Amtssitze und regionale Verwaltungszentren. Um 1400 hatte die Grafschaft Württemberg bereits weitgehend ihre späteren Konturen erreicht und mit dem Erwerb der Grafschaft Montbéliard an der burgundischen Pforte ihre Expansion langfristig auch über den Rhein hinaus ausgedehnt.
Während die benachbarten Markgrafen von Baden und Kurfürsten von der Pfalz im Laufe der nächsten Jahrzehnte ihre Herrschaft weiter ausbauen und repräsentativ gestalten konnten, wurde die Grafschaft Württemberg im Jahr 1442 unter den beiden Brüdern Ludwig I. und Ulrich V. aufgeteilt. Damit einher ging eine nachhaltige herrschaftliche und dynastische Krise im Hause Württemberg, die erst vier Jahrzehnte später mit der Wiedervereinigung des Landes unter Graf Eberhard im Bart aufgefangen werden konnte. 1495 wurde Württemberg von Kaiser Maximilian dann zum Herzogtum erhoben und hatte damit seinen zwischenzeitlich unterbrochenen Aufstieg zur führenden Macht im deutschen Südwesten vollzogen.
Die Kaiser aus dem Hause Habsburg waren als Herren der vorderösterreichischen Lande gleichzeitig unmittelbare Nachbarn Württembergs und gehörten so auch zu den wichtigsten Territorialherren in Südwestdeutschland. Unter ihrem Schutz konnten die benachbarten Reichsstädte und -klöster neben den zahlreichen kleineren Herrschaften ihre Unabhängigkeit bewahren. Ihr Einfluss sollte sich nun gerade für die weitere Entwicklung im Hause Württemberg bemerkbar machen.
Besonders unter verfassungsgeschichtlichem Aspekt stellte die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts eine zentrale Epoche der Geschichte Württembergs dar. Damals erscheinen die Landstände, die Vertretung von Adel, Prälaten und Bürgertum des Landes, auf der politischen Bühne. Auch in benachbarten Territorien hatten sich teilweise schon zuvor solche Landstände ausgebildet, doch sollte ihr maßgeblicher Einfluss auf die Regierung gerade in Württemberg für die Folgezeit von herausragender Bedeutung sein.