Kapitel 7. Landtage und Parlamentarier in der Weimarer Republik und im Dritten Reich
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und der Abdankung König Wilhelms II. im November 1918 wurde eine demokratische Landesverfassung als neues württembergisches Staatsgrundgesetz vom Landtag 1919 ausgearbeitet und in Kraft gesetzt. Diese bezeichnete Württemberg als freien Volksstaat und als Glied des deutschen Reiches. Sie umschrieb das Land als eine parlamentarische Republik, in der alle Gewalt vom Volk ausging. Damit unterschied sie sich nicht von den anderen Landesverfassungen der Weimarer Zeit. Das hergebrachte Zweikammersystem wurde nun durch das Einkammersystem ersetzt.
Bei den Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung und zu den verfassungsgebenden Landesversammlungen 1919 durften erstmals auch Frauen wählen, die sich nun ebenso auch um Landtagsmandate bewerben konnten. Erhielten in der württembergischen Verfassungsgebenden Landesversammlung gleich 13 Frauen Sitz- und Stimmrecht, so verminderte sich ihr Anteil an der Gesamtzahl der Landtagsabgeordneten bei den Wahlen der zwanziger Jahre doch deutlich.
Die damaligen stabilen politischen Verhältnisse im deutschen Südwesten spiegelten sich auch in den Parlamentsdebatten wider, die allerdings auch die wachsenden Spannungen zwischen den bürgerlichen Parteien und den Sozialdemokraten deutlich machten.
Nach dem Wahlsieg der NSDAP bei der Landtagswahl von 1932 wurde der Stuttgarter Landtag zum Schauplatz übler Tumulte. Die NSDAP nutzte nun ihre Macht, um die parlamentarische Arbeit weitgehend zu lähmen. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme im Reich 1933 wurden die Landesverfassungen Schritt für Schritt ausgehöhlt und schließlich ganz beseitigt; Landtagswahlen fanden nicht mehr statt. Die Landtagsregierungen wurden durch nationalsozialistische Regierungen ersetzt und von Reichsstatthaltern gelenkt. Die demokratischen Parteien wurden aufgelöst und die NSDAP zur einzigen deutschen Partei erklärt.
Die Parlamentarier, die sich dem Nazi-Zwang nicht beugen wollten, wurden beruflich und gesellschaftlich diskriminiert, etliche in Gefängnissen und Konzentrationslagern gequält. Einige sollten ihren aktiven Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft mit ihrem Leben bezahlen. Die jüdischen Landtagsabgeordneten mussten ihre Heimat verlassen, sie wurden verfolgt und während des zweiten Weltkriegs in Konzentrationslager deportiert oder in Vernichtungslagern ermordet. Mit dem Ende des Krieges im Frühjahr 1945 versank auch das NS-Regime im Kriegsschutt Deutschlands.